I. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der Sys-Cologne IT-Services (nachfolgend SYS-COLOGNE) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen bei Vertragsabschluss der Schriftform. Nachträgliche Zusatzvereinbarungen, die nicht mit der Geschäftsführung von Auftragnehmer oder seinem vertretungsberechtigten Personal getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SYS-COLOGNE gelten auch dann, wenn SYS-COLOGNE in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
II. Lieferungen und Leistungen
Angebote der SYS-COLOGNE in schriftlicher, fernmündlicher oder elektronischer Art sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von SYS-COLOGNE, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Käufer oder Erbringung der Leistung zustande. Er steht jedoch unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Käufers und richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Werden dem Käufer in Vertragsangeboten Sonder- bzw. Projektkonditionen eingeräumt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Hersteller. Im Falle der Nichtbestätigung der Sonder- bzw. Projektkonditionen oder nachträglicheren Ablehnung durch den Hersteller gilt der Preis als vereinbart, wie er sich aus der für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preisliste ergibt. Die SYS-COLOGNE ist in diesem Fall berechtigt, die Differenz zwischen fakturiertem Preis und den für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preis dem Käufer in Rechnung zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich bei gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten. Dem Käufer ist bekannt, dass der Bestand der gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen von der Einhaltung der jeweiligen Herstellerbedingungen abhängt. SYS-COLOGNE kann selbst die Einhaltung der Herstellerbedingungen fordern, insbesondere den Nachweis der Endkäuferverifikation vom Käufer verlangen. SYS-COLOGNE behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Herstellerbedingungen, die zu Unrecht eingeräumten Sonderpreise zu widerrufen und die Differenz zur Preisliste zu verlangen bzw. die Forderung insoweit an den Hersteller abzutreten. Zumutbare Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der SYS-COLOGNE ausdrücklich vorbehalten.